Anlage EU für Nicht-EU-Bürger
Wir sind Nicht-EU-Bürger, die im Februar 2023 von der Tschechischen Republik nach Deutschland gezogen sind. Sowohl ich als auch meine Frau haben ein Monatseinkommen (Januar 2023) in der Tschechischen Republik erhalten, bevor wir umgezogen sind und im Februar 2023 in Deutschland zu arbeiten begonnen haben.
Dieses Einkommen aus der Tschechischen Republik wurde in meiner Steuererklärung angegeben, die ich online mit TaxFix eingereicht habe. In der Erklärung ist dieses Einkommen unter „Anlage WA-ESt“ Punkt 6 aufgeführt. Ausländische Einkünfte, die außerhalb der in den Zeilen 4 und/oder 5 genannten Zeiträume bezogen wurden und nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben (steuerpflichtige Person/Ehegatten/Lebenspartner). Vielleicht war das falsch, und dies ist ein sehr kleiner Betrag, und es ist mir egal, ob er erneut voll versteuert wird.
Nach der Einreichung erhielt ich einen Brief vom Finanzamt, in dem ich nach „Anlage EU“ gefragt wurde. Bei meiner Online-Suche habe ich das Formular „Bescheinigung EU/EWR“ gefunden. Dieses Formular scheint jedoch speziell für EU-Bürger zu sein. Ist das richtig, oder sollte ich das Formular einfach von der Steuerbehörde in der Tschechischen Republik ausfüllen lassen?
Vielen Dank für jeden Rat