Wieso dürfen Fahrräder auf dem Gehweg parken?
Hallo allerseits, diese zugegebenermaßen sehr theoretische Frage stelle ich mir seit einigen Tagen.
Wenn man in §12 IV StVO blickt, ist das ganze für mich eigentlich recht klar geregelt: dass Fahrzeuge nicht auf dem Gehweg zu parken haben.
Dennoch scheint es einen allgemeingültigen Konsens zu geben, dass Fahrräder davon nicht erfasst sind. Meine Frage: worauf begründet sich das?
Viel Googeln hat mich leider auch nicht weitergebracht, eine Begründung vom FUSS e.V. dass das Fahrrad zu einem mitgeführten Gegenstand wird, sobald man es schiebt und auf dem Bürgersteig abstellt, überzeugt mich auch nicht so recht, die gleiche Argumentation funktioniert bei Autos ja auch nicht.