... der riskiert Nachfragen vom Finanzamt.

So sparen Sie mit Aktien Tausende Euro Steuern

(Hier ohne Paywall: archive.ph)

Wer Erträge realisiert, muss sie sich nicht unbedingt auszahlen. Die Erträge können auch zeitnah wieder in Form von Aktien oder ETF anlegt werden, um dem Aktienmarkt und seinen im Schnitt höheren Renditen treu zu bleiben. Auch dabei gibt es einiges zu beachten. Wer zum Beispiel einen ETF verkauft und mit dem Erlös noch am selben Tag den gleichen ETF erneut kauft, riskiert Nachfragen vom Finanzamt. Mit zwei Strategien können Anlegerinnen und Anleger einem Missbrauchsverdacht begegnen: »Der Sparer kann zwischen Verkauf und erneutem Kauf eine gewisse Frist verstreichen lassen – aber je länger dieser Zeitraum ist, desto höher ist auch das Risiko durch Kursschwankungen«, erklärt Schubert. Eleganter ist es, den Erlös zum Beispiel in einen anderen ETF anzulegen, der zwar den gleichen Index oder die gleiche Branche abbildet, aber bei den Gebühren günstiger ist. »Dann gibt es klare außersteuerliche Gründe für den Wechsel im Depot.«

(hervorhebung von mir)

Ist das denn nicht erlaubt? Was soll das Finanzamt denn da nachfragen? Und wie lang soll denn die "gewisse Frist" sein?